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   BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52   

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https://dejure.org/1953,1544
BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52 (https://dejure.org/1953,1544)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1953 - 2 StR 600/52 (https://dejure.org/1953,1544)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1953 - 2 StR 600/52 (https://dejure.org/1953,1544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1399
  • MDR 1953, 692
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

    Auszug aus BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52
    Das Bestreiten der Angeklagten und ihre Erklärung, G. möge als Zeuge vernommen werden, reichen deshalb für die Begründung oder Verstärkung einer Gefahr und für eine Handlungspflicht der Angeklagten nicht aus (BGHSt 2, 129, 133).

    In der Rechtsprechung sind als solche besonderen Umstände schon eine geschlechtliche Hörigkeit (RGSt 72, 20), die Fortsetzung eines Liebesverhältnisses während des Prozesses (BGHSt 2, 129) oder die Bestätigung der falschen Aussage im Prozeß vor der Beeidigung (RGSt 74, 38) anerkannt.

  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird

    Auszug aus BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52
    Eine solche naheliegende Gefahr für einen Meineid wurde durch den vorangegangenen Ehebruch allein noch nicht begründet (vgl. RGSt 72, 20).

    In der Rechtsprechung sind als solche besonderen Umstände schon eine geschlechtliche Hörigkeit (RGSt 72, 20), die Fortsetzung eines Liebesverhältnisses während des Prozesses (BGHSt 2, 129) oder die Bestätigung der falschen Aussage im Prozeß vor der Beeidigung (RGSt 74, 38) anerkannt.

  • RG, 15.01.1934 - 2 D 798/39

    Eine Beihilfe zum Zeugenmeineide kann darin liegen, daß ein Beteiligter, der der

    Auszug aus BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52
    In der Rechtsprechung sind als solche besonderen Umstände schon eine geschlechtliche Hörigkeit (RGSt 72, 20), die Fortsetzung eines Liebesverhältnisses während des Prozesses (BGHSt 2, 129) oder die Bestätigung der falschen Aussage im Prozeß vor der Beeidigung (RGSt 74, 38) anerkannt.
  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
    Auszug aus BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52
    Wer durch seine Tätigkeit die Gefahr eines strafbaren Erfolges herbeiführt oder vergrößert, ist verpflichtet, den Eintritt des Erfolges durch seinen Eingriff abzuwehren (BGHSt 3, 18).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei

    Sie ist somit zur Wahrheitsfindung unbrauchbar (vgl. BGH, MDR 1953 S. 692; JR 1962, 149; NJW 1962, 1873).
  • BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54

    Rechtsmittel

    Dass die im § 138 ZPO begründete Wahrheitspflicht noch nicht die Pflicht zur Verhinderung von Meineidsstraftaten enthält, ist mehrfach entschieden (BGHSt 2, 129 [133]; BGH 1 StR 88/53 vom 20. August 1953; BGH 2 StR 600/52 vom 26. Juni 1953; vgl. auch Maurach in Dt. Strafrecht 1944, S. 1 ff).

    Vielmehr müssen Umstände hinzukommen, die die nahe Wahrscheinlichkeit einer falschen Aussage begründen oder verstärken (RGSt 75, 271 [274/75]; BGH 2 StR 600/52 vom 26. Juni 1953).

  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Dafür, daß etwa nur das Verhör aller Beweispersonen vor dem Schwurgericht der Wahrheitsforschung dienlich sei (vgl. BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 5 StR 601/74) oder daß Beweispersonen durch ein Rechtshilfeersuchen oder doch durch ihre Vernehmung Gefahren drohen (vgl. dazu BGH MDR 1953, 692; BGH GA 1961, 277, 278), liegen bisher jedenfalls keinerlei Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 01.03.1961 - 2 StR 629/60
    Ein Zeuge ist auch dann unerreichbar, wenn die Bemühungen um seine Vernehmung oder die Vernehmung selbst, sei es auch außerhalb der Bundesrepublik, unter Umständen die Gefahr einer politischen Verfolgung nach sich ziehen können (Vergleiche BGH, 1953-06-18, 5 StR 184/53, MDR 1953, 692).
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 475/56

    Erschiessung von russischen Häftlingen, die bei ihrem Ausbruchversuch in einem

    Daß ein "Protokoll über eine kommissarische Vernehmung der Zeugen in der Ostzone kein geeignetes Beweismittel ist", hat der Bundesgerichtshof in der vom Beschwerdeführer angezogenen Entscheidung MDR 1953, 692 Nr. 529 nicht ausgesprochen.
  • BGH, 19.01.1954 - 5 StR 646/53

    Rechtsmittel

    Hinsichtlich der Beihilfe zum Meineid, die dem Angeklagten B. zur Last gelegt ist, wird die Strafkammer für die neue Verhandlung auf die Grundsätze hingewiesen, die in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 129 [133] = NJW 1952, 512 mit Anmerkung von Schmidt-Leichner; BGHSt 3, 18 [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51] = NJW 1952, 229; BGH LM Nr. 25 zu § 154 StGB = NJW 1953, 1399 = MDR 1953, 692) niedergelegt sind.
  • BGH, 13.10.1955 - 1 StR 365/55

    Rechtsmittel

    Im übrigen wird die Frage, ob es in einem solchen Falle schon den Tatbestand der Beihilfe zum Meineid erfüllt, wenn die Partei eines Rechtsstreits durch wahrheitswidriges Bestreiten einer Prozeßbehauptung mittelbar die Vernehmung eines Zeugen herbeiführt und dann dessen vorsätzliche Eidesverletzung nicht verhindert, obwohl sie dazu imstande ist, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen zurückhaltend beurteilt (BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 4, 327, 329 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; MDR 1953, 692 Nr. 528;1 StR 88/51 vom 10. April 1951;2 StR 12/54 vom 15. Oktober 1954, teilweise abgedruckt BGHSt 6, 322;3 StR 429/54 vom 14. Februar 1955).
  • BGH, 22.07.1954 - 2 StR 115/54

    Rechtsmittel

    Die bloße Benennung eines Zeugen für eine wahre Behauptung begründet deshalb keine, auch keine gesteigerte Gefahr für die Begehung eines Meineids durch den Zeugen (BGHSt 4, 327; BGH NJW 1953, 1399).
  • BGH, 02.07.1954 - 2 StR 140/54

    Rechtsmittel

    Sie nimmt zutreffend an, der Angeklagte habe durch sein Verhalten die Gefahr einer weiteren vorsätzlichen falschen Aussage der Angeklagten K. vergrössert und sei deshalb verpflichtet gewesen, den drohenden Erfolg abzuwehren (BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; NJW 53, 1399).
  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 840/53

    Rechtsmittel

    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die die nahe Wahrscheinlichkeit einer falschen Aussage und ihre Beeidigung durch den Zeugen begründen oder bestärken (BGH Urt. vom 26. Juni 1953 - 2 StR 600/52 = NJW 1953, 1399).
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